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   VG München, 15.05.2008 - M 11 K 07.5781   

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VG München, 15.05.2008 - M 11 K 07.5781 (https://dejure.org/2008,75195)
VG München, Entscheidung vom 15.05.2008 - M 11 K 07.5781 (https://dejure.org/2008,75195)
VG München, Entscheidung vom 15. Mai 2008 - M 11 K 07.5781 (https://dejure.org/2008,75195)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Abgrenzung Innen-/Außenbereich; landwirtschaftlicher Nebenerwerbsbetrieb; Betriebsleiterwohnhaus; größtmögliche Schonung des Außenbereichs; Grundsatz von Treu und Glauben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 16.05.1991 - 4 C 2.89

    Bauplanungsrecht: Begriff des "Dienens" für einen land- oder

    Auszug aus VG München, 15.05.2008 - M 11 K 07.5781
    Es sollen Vorhaben verhindert werden, die zwar an sich objektiv geeignet wären, einem privilegierten Betrieb zu dienen, mit denen aber in Wirklichkeit andere Zwecke verfolgt werden (BVerwG vom 16.5.1991 DÖV 1992, 73).
  • BVerwG, 23.12.1983 - 4 B 175.83

    Imkerei - Wohnhaus - Landwirtschaftlicher Betrieb - Nebenberuflich - Berufsmäßig

    Auszug aus VG München, 15.05.2008 - M 11 K 07.5781
    Bei landwirtschaftlichen Nebenerwerbsbetrieben besteht Anlass zu besonderer Prüfung, ob ein Wohnhaus in diesem Sinne dem Betrieb dient (BVerwG vom 23.12.1983 BRS 40 Nr. 81).
  • BVerwG, 06.11.1968 - IV C 31.66

    Bebauungszusammenhang i.S. von §§ 34, 19 Abs. 1 BBauG; Fehlende Bindungswirkung

    Auszug aus VG München, 15.05.2008 - M 11 K 07.5781
    Für die Beurteilung, ob sich ein Grundstück in einem Bebauungszusammenhang im Sinne des § 34 Abs. 1 BauGB befindet, ist maßgeblich, ob eine tatsächlich aufeinanderfolgende, zusammenhängende Bebauung besteht (vgl. BVerwGE 31, 22).
  • BVerwG, 19.06.1991 - 4 C 11.89

    Bauplanungsrecht: Privilegierung landwirtschaftlicher Gebäude nach § 35 Abs. 1

    Auszug aus VG München, 15.05.2008 - M 11 K 07.5781
    Die bloße Förderlichkeit einerseits und die Unentbehrlichkeit andererseits bilden den äußeren Rahmen für das Merkmal des Dienens (BVerwG vom 19.6.1991 BRS 52 Nr. 78).
  • VGH Bayern, 30.11.2006 - 1 B 03.481

    Betriebsleiterwohnhaus im Außenbereich; "Dienen" eines Wohnhauses für einen

    Auszug aus VG München, 15.05.2008 - M 11 K 07.5781
    Wer sich so verhält, missbraucht den Privilegierungstatbestand des § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB und verstößt gegen den Grundsatz von Treu und Glauben (vgl. zu einer ähnlichen Fallkonstellation BayVGH vom 30.11.2006 Az: 1 B 03.481).
  • BVerwG, 12.06.1989 - 4 B 110.89

    Voraussetzungen für die Begründetheit einer Aufklärungsrüge; Begriff des

    Auszug aus VG München, 15.05.2008 - M 11 K 07.5781
    Das Bauvorhaben muss zudem durch die Zuordnung zu dem konkreten Betrieb auch äußerlich erkennbar geprägt und nach seinen Dimensionen auf die betrieblichen Bedürfnisse abgestimmt sein (BVerwG vom 31.8.1993 - 4 B 150/93 - Juris; vom 12.6.1989 - 4 B 110/89 - Juris).
  • BVerwG, 31.08.1993 - 4 B 150.93
    Auszug aus VG München, 15.05.2008 - M 11 K 07.5781
    Das Bauvorhaben muss zudem durch die Zuordnung zu dem konkreten Betrieb auch äußerlich erkennbar geprägt und nach seinen Dimensionen auf die betrieblichen Bedürfnisse abgestimmt sein (BVerwG vom 31.8.1993 - 4 B 150/93 - Juris; vom 12.6.1989 - 4 B 110/89 - Juris).
  • VGH Bayern, 12.08.2016 - 15 ZB 15.696

    Privilegierung bei landwirtschaftlichem Erweiterungsbau im Außenbereich

    Es hätte den Klägern im Genehmigungs- und Übertragungsjahr 2003 klar sein müssen, dass sie das gerade genehmigte Betriebsleiterwohnhaus einem Sohn, der nach der Planung im Übertragungszeitpunkt erst zu einem nicht näher fixierten späteren Zeitpunkt hätte Betriebsleiter werden sollen, nicht zur Nutzung als schlichtes Wohngebäude ohne Zweckbezug zum landwirtschaftlichen Betrieb überlassen und erst Recht nicht auf diesen bedingungslos das Eigentum überschreiben durften (ähnlich auch VG München, U. v. 15.5.2008 - M 11 K 07.5781 - juris Rn. 44; U. v. 7.10.2008 - M 1 K 07.5728 - juris Rn. 16).
  • VG München, 19.11.2019 - M 1 K 18.1847

    Fehlende Privilegierung für ein Betriebsleiterwohnhaus eines

    Mit anderen Worten: Nicht die Bezeichnung des genehmigten Vorhabens, sondern die Zweckbestimmung eines Wohngebäudes ist ausschlaggebend dafür, ob ein Betriebsleiterwohnhaus vorliegt oder nicht (vgl. BayVGH, B.v. 18.1.1993 - 14 CS 92.3869 - juris Rn. 25; VG München, U.v. 15.5.2008 - M 11 K 07.5781 - juris Rn. 44; Söfker in Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, 135. EL September 2019, § 35 Rn. 39).
  • VG Augsburg, 14.12.2011 - Au 4 K 11.191

    Antrag auf Bauvorbescheid für (zweites) Betriebsleiterwohnhaus; kein "Dienen" bei

    Damit kann letztlich dahingestellt bleiben, ob das beantragte Wohnhaus dem Betrieb des Klägers auch deswegen nicht dient, weil für den Betrieb bereits ein Betriebsleiterwohnhaus genehmigt und errichtet worden ist und sich die Errichtung eines weiteren Betriebsleiterwohnhauses als Missbrauch des Privilegierungstatbestandes und Verstoß gegen den Grundsatz von Treu und Glauben darstellen würde (vgl. VG München vom 15.05.2008, Az. M 11 K 07.5781, juris-Rdnr. 44; BayVGH vom 30.11.2006, Az. 1 B 03.481, juris-Rdnr. 22; BayVGH vom 13.01.2011, Az. 2 B 10.269, juris-Rdnr. 38).
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